Beitragsordnung gemäß § 4 der Satzung
Der Beitrag beträgt pro Mitglied mind. 12,00 EUR. Sind beide Eltern Mitglied des Vereins, so ist nur eine Person beitragspflichtig.
Das Mitglied kann auch höhere Beiträge leisten. Der Beitrag sollte sich nach der Anzahl der Kinder richten, die die Ernst-von-Harnack-Schule besuchen.
Die Mitgliedschaft endet, wenn das Kind die Ernst von Harnack Schule verlässt oder läuft unbefristet, wenn das vom Mitglied so festgelegt wurde.
Der Beitrag wird für das Schuljahr berechnet und wird vom Vorstand in den ersten 3 Kalendermonaten des Jahres per Lastschriftverfahren eingezogen.
Die Beitragsordnung tritt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung in Kraft.
Bad Hersfeld, den 16.05.2019